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Öffentliche Warnungen und Rückrufe von Gebrauchsgegenständen

Das BLV veröffentlicht Rückrufe und öffentliche Warnungen von Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden.

Öffentliche Warnungen

  • 9. Juli 2026

    Öffentliche Warnung: Erstickungsgefahr beim Spielzeug «Xylophon Instrument Wooden», verkauft bei Flying Tiger Copenhagen

    Beim Produkt «Xylophon Instrument Wooden» können sich Metallstifte lösen. Dadurch können verschluckbare Kleinteile entstehen. Es besteht Erstickungsgefahr. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden. Tiger Stores (Switzerland) AG hat das Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.

  • 9. Juli 2026

    Öffentliche Warnung: Erstickungsgefahr durch Stoffhasen TEDDY BUNNY, verkauft bei Flying Tiger Copenhagen

    Bei den Stoffhasen TEDDY BUNNY PINK und TEDDY BUNNY BLUE können sich die Ohren und Beine lösen. Dadurch können Kinder an das Füllmaterial gelangen. Es besteht Erstickungsgefahr. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Stoffhasen nicht zu verwenden. Tiger Stores (Switzerland) AG hat die Produkte umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.

  • 27. März 2026

    Öffentliche Warnung (Ergänzung): Blei und Cadmium in weiteren Trinkgläsern, verkauft bei Flying Tiger Copenhagen

    In Trinkgläsern von Flying Tiger Copenhagen wurde ein zu hoher Blei- und Cadmiumgehalt gemessen. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnte bereits am 4. März 2026 vor dem Trinkglas «Single Flowers mixed colors», nun sind weitere Gläser betroffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu verwenden. Tiger Stores (Switzerland) AG hat sie umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.

Rückrufe

Die Inhalte dieser Seite wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Dennoch kann das BLV für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte von Meldungen Dritter keine Gewähr übernehmen. Für den Inhalt der Meldung ist der Urheber des Textes verantwortlich.

Vorgehen bei gesundheitsgefährdenden Gebrauchsgegenständen

Pflichten der Betriebe

Stellt ein Betrieb fest oder vermutet er, dass von ihm eingeführte, hergestellte, verarbeitete, behandelte, abgegebene oder vertriebene Gebrauchsgegenstände die Gesundheit gefährdet haben oder gefährden können, muss er umgehend handeln. Er nimmt die betroffenen Produkte vom Markt und informiert die zuständige Vollzugsbehörde.

Rückruf bei bereits abgegebenen Produkten

Könnten die betroffenen Produkte bereits Konsumentinnen und Konsumenten erreicht haben, muss der Betrieb einen Rückruf veranlassen. Er informiert die Konsumentinnen und Konsumenten klar und verständlich über den Rückruf und dessen Grund.

Entscheid über eine öffentliche Warnung

Das BLV entscheidet in Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde, ob zusätzlich zum Rückruf eine öffentliche Warnung notwendig ist.

«RecallSwiss»: App warnt vor gefährlichen Produkten

Die App «RecallSwiss» informiert über Sicherheitshinweise der Behörden. Dazu gehören auch öffentliche Warnungen und Rückrufe, die das BLV publiziert. Mit der Suchfunktion können Nutzerinnen und Nutzer prüfen, ob ein bestimmtes Produkt von einem Rückruf betroffen ist.

Die App können Sie auf mobilen Endgeräten oder auf dem PC installieren: Recall App für Android, PC und iOS

Warnservice abonnieren: RecallSwiss-Warnservice per SMS oder E-Mail

Jahresbericht 2024: Öffentliche Warnungen, Rückrufe und RASFF

Die Anzahl Meldungen zu nicht konformen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen blieb 2024 in einem ähnlichen Umfang wie im Vorjahr. Das BLV hat insgesamt 24 öffentliche Warnungen ausgesprochen und 65 Rückrufe aufgeschaltet.

Weitere Informationskanäle

Über öffentliche Warnungen informieren wir Sie auch per E-Mail-Newsletter oder auf der Social-Media-Plattform X.

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