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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Oktober 2026

Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen stärken

Bern, 14.10.2026 — Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer sollen am politischen Leben teilnehmen und die Zukunft des Landes mitgestalten können. Dieser Grundsatz soll künftig auch für Menschen mit geistigen Behinderungen gelten, die heute vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Bundesrat und Parlament wollen damit die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung für eine Änderung der Bundesverfassung (BV) sowie der dazugehörigen Gesetze eröffnet.

Das geltende Recht schliesst Menschen mit einer geistigen Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aus. Dies betrifft namentlich Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Bundesrat und Parlament (Motion 24.4266) möchten diese Ungleichbehandlung aufheben. Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf soll kein Grund für den Ausschluss vom politischen Leben sein. Dadurch sollen bestehende Benachteiligungen von Menschen mit geistigen Behinderungen beseitigt und deren Selbstbestimmung gestärkt werden. Auch mehrere Kantone haben entsprechende Regelungen bereits aufgehoben.

Künftig sollen alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer an der politischen Gestaltung des Landes mitwirken können. Dazu gehört das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision von Art. 136 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) sowie die Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und des Auslandschweizergesetzes (ASG) eröffnet. Diese dauert bis zum 28. Januar 2027.

Die Vorlage steht in engem Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Bundesrats, das Erwachsenenschutzrecht zu modernisieren. In diesem Kontext werden auch die Arbeiten zur Abschaffung der umfassenden Beistandschaft vorangetrieben.

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