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MitteilungVeröffentlicht am 20. Juli 2026

Neuerungen im Lebensmittelrecht per 1.8.2026

Ab August 2026 gelten mit Übergangsfristen neue technische Anforderungen im Lebensmittelrecht.

Die Änderungen stärken den Gesundheits- und Täuschungsschutz und halten die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Stand wie die der EU. Sie betreffen unter anderem die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln, die zulässigen Aroma- und Zusatzstoffe oder auch die Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser.

Gesetzgebung im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Gebrauchsgegenstände