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Lebensmittelbehandlung

Mit verschiedenen Technologien lassen sich Lebensmittel länger haltbar machen. Das BLV beurteilt die Sicherheit der Verfahren und erteilt Bewilligungen zur Anwendung.

Behandlung mit ionisierender Strahlung

Bei der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung werden Mikroorganismen abgetötet. So verlängert sich die Haltbarkeit, und Gesundheitsrisiken durch Keime sinken. Besonders geeignet sind getrocknete Gewürze und Kräuter. Sinnvoll ist die Methode, wenn die Produkte in Lebensmitteln verwendet werden, die später nicht mehr erhitzt werden, aber auch nicht sofort verzehrt werden. Ideal ist das Verfahren für Produkte in der Endverpackung, da eine erneute Verunreinigung ausgeschlossen wird.

Fachgerecht behandelte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich. Sie werden nicht radioaktiv. Bestrahlte Produkte müssen gekennzeichnet sein: «mit ionisierenden Strahlen behandelt» oder «bestrahlt».

In der Schweiz ist die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen erlaubt, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Bestrahlung mit ionisierender Strahlung anderer Lebensmittel bleibt bewilligungspflichtig.