Diese Seite richtet sich insbesondere an Tierärztinnen und Tierärzte, Zulassungsinhaberinnen und Praxissoftwareanbieter und enthält Informationen sowie technische Dokumente zur Übermittlung von Verschreibungs- und Vertriebsdaten von Antibiotika an das BLV.
Die Tierärzteschaft sowie die Zulassungsinhaberinnen müssen die Anzahl Verschreibungen beziehungsweise Verkäufe von Antibiotika regelmässig an das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) melden.
Vorgaben für die Meldungen durch Tierärztinnen und Tierärzte
Tierärztinnen und Tierärzte müssen ihre Antibiotikaverschreibungen im IS ABV erfassen. Dafür nutzen sie entweder die IS ABV-Webanwendung oder ihre Praxissoftware, sofern diese eine Schnittstelle zum IS ABV bietet.
Meldepflichtig sind die Verschreibung, Abgabe und Anwendung antibiotikahaltiger Arzneimittel für Tiere. Die Arzneimittel können für Tiere oder Menschen zugelassen sein. Ausgenommen sind Arzneimittel, die ausschliesslich oberflächlich angewendet werden und wirken, da sie nicht zum systemisch relevanten Antibiotikaeinsatz zählen, der im IS ABV erfasst und ausgewertet wird. Dies sind Hautsprays und -salben sowie Ohren- oder Augentropfen.
Webanwendung IS ABV für Tierärztinnen und Tierärzte
Tierärztinnen und Tierärzte müssen sich registrieren, um die Webanwendung nutzen zu können. Detaillierte Anleitungen finden Sie im Abschnitt «Hilfestellung zum Onboarding».
Für Verschreibungen von oralen Gruppentherapien mit Antibiotika ist grundsätzlich das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) zu verwenden.
Bei oralen Gruppentherapien ohne Antibiotika (z.B. Entwurmungen) können Sie als Alternative das nachstehende PDF-Formular verwenden.
Dieses Formular können Sie in begründeten Spezialfällen auch für Therapien mit Antibiotika verwenden. Diese Spezialfälle müssen vorgängig mit dem BLV abgesprochen werden. Kontaktieren Sie uns unter: isabv@blv.admin.ch
Das IS ABV bietet eine Schnittstelle an, die es Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt, ihre Verschreibungen in der Praxissoftware zu erfassen und an das IS ABV zu übermitteln. Auch die jährlich ans BLV zu meldende Anzahl Heimtier-Konsultationen kann via Schnittstelle übermittelt werden.
Damit die Datenübermittlung über Variante 1 funktioniert, müssen die Daten in der vorgegebenen strukturierten Form übermittelt werden. Der IS ABV-Server führt eine Datenvalidierung formeller Merkmale durch. Bei Meldungen, die den Validierungsregeln nicht entsprechen, sendet der Server eine Fehlermeldung an die Praxissoftware zurück – ohne zu prüfen, ob die Daten später korrekt erneut übermittelt werden.
Praxissoftwareanbieter sind dafür verantwortlich, dass der Übermittlungsstatus in der Software angezeigt wird. Dabei wird sowohl der Status ‹ok› (= OK) als auch ‹not ok› (= NOK, fehlerhafte Meldung) zurückgegeben. Wie dieser Status in der Software dargestellt wird und wie Nutzerinnen und Nutzer eine NOK-Meldung korrigieren können, ist nicht vorgegeben. Die Verantwortung für eine korrekte Umsetzung der Schnittstellenfunktionalitäten liegt beim Anbieter der Praxissoftware.
Daten, die die Validierungsregeln passiert haben und erfolgreich importiert wurden, sind damit nicht auf mögliche inhaltliche Fehler überprüft. Die Tierärztinnen und Tierärzte sind für die Berichtigung von inhaltlich falschen Meldungen verantwortlich.
Der IS ABV-Server stellt einen REST-Webservice zur Verfügung, über den Verschreibungs- und Konsultationsdaten aus der Praxissoftware entgegengenommen werden. Die Datenübertragung erfolgt über das Transportprotokoll HTTPS. Für Folgeaufrufe wird ein JWT (JSON Web Token) angefordert und verwendet.
Die detaillierte Schnittstellenbeschreibung ist in Anhang 1 der Technischen Weisungen IS ABV enthalten.
Meldung der Antibiotikavertriebsdaten durch Zulassungsinhaberinnen
Zulassungsinhaberinnen müssen jährlich bis spätestens am 30. Januar an das IS ABV melden, wie viele Packungen von antibiotikahaltigen Tierarzneimitteln sie an einzelne Tierarztpraxen verkauft haben.
Dieser Abschnitt richtet sich an Zulassungsinhaberinnen als meldende Pharmafirmen und gibt einen Überblick über die technischen Rahmenbedingungen und enthält die detaillierte TW IS ABV.
Für die Datenübertragung an den IS ABV-Server wird eine Sedex-Schnittstelle («secure data exchange») verwendet. Diese besteht aus einem Sedex Client, der bei der Zulassungsinhaberin installiert wird.
Die Vertriebsdaten werden pro Packung und pro Tierarztpraxis oder-klinik in einer XML-Datei nach definiertem Schema aufgelistet. Diese «Data»-Datei wird durch eine «Envelope»-Datei ergänzt, die den Versand an den IS-ABV-Server ermöglicht.
Die verbindliche Schnittstellenbeschreibung ist in Anhang 3 der Technischen Weisungen IS ABV enthalten. Das BLV stellt ein Konvertierungstool (Excel) zur Verfügung, mit dem XML-Dateien gemäss Schnittstellenspezifikation erstellt werden können.