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IS ABV Datenerfassung und -übermittlung

Diese Seite richtet sich insbesondere an Tierärztinnen und Tierärzte, Zulassungsinhaberinnen und Praxissoftwareanbieter und enthält Informationen sowie technische Dokumente zur Übermittlung von Verschreibungs- und Vertriebsdaten von Antibiotika an das BLV.

Die Tierärzteschaft sowie die Zulassungsinhaberinnen müssen die Anzahl Verschreibungen beziehungsweise Verkäufe von Antibiotika regelmässig an das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) melden.

Vorgaben für die Meldungen durch Tierärztinnen und Tierärzte

Tierärztinnen und Tierärzte müssen ihre Antibiotikaverschreibungen im IS ABV erfassen. Dafür nutzen sie entweder die IS ABV-Webanwendung oder ihre Praxissoftware, sofern diese eine Schnittstelle zum IS ABV bietet.

Meldepflichtig sind die Verschreibung, Abgabe und Anwendung antibiotikahaltiger Arzneimittel für Tiere. Die Arzneimittel können für Tiere oder Menschen zugelassen sein. Ausgenommen sind Arzneimittel, die ausschliesslich oberflächlich angewendet werden und wirken, da sie nicht zum systemisch relevanten Antibiotikaeinsatz zählen, der im IS ABV erfasst und ausgewertet wird. Dies sind Hautsprays und -salben sowie Ohren- oder Augentropfen.

Webanwendung IS ABV für Tierärztinnen und Tierärzte

Informationen für Praxissoftware-Anbieter

Meldung der Antibiotikavertriebsdaten durch Zulassungsinhaberinnen

Kontakt

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder rufen Sie uns an unter +41 58 469 08 21.

Unser Telefon wird zu folgenden Zeiten bedient:

  • Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 – 16:30 Uhr
  • Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Falls Sie uns nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktangaben. Wir rufen Sie zurück.

Bitte beachten Sie, dass das BLV keinen spezifischen Support zu Ihrer Praxissoftware bieten kann.