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Informationsschreiben

Mit Informationsschreiben gibt das BLV Empfehlungen und Stellungnahmen zu fachlichen Fragen ab. Sie erläutern zudem, wie das BLV und die Kantonschemiker lebensmittelrechtliche Bestimmungen auslegen und anwenden.

Informationsschreiben nach Jahren

Informationsschreiben beziehen sich auf das am Publikationsdatum geltende Recht. Auch bei Verweisen auf altes Recht behalten diese Dokumente ihre Gültigkeit, andernfalls werden sie aufgehoben.