Zum Hauptinhalt springen

Importierbare Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel dürfen nur importiert werden, wenn sie von der Zulassungsstelle geprüft und ausdrücklich zugelassen sind. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind diese Produkte als «frei importierbar» gekennzeichnet.

Zulassung und Kennzeichnung


Nur Pflanzenschutzmittel, die von der Zulassungsstelle geprüft und zugelassen sind, dürfen importiert werden. Sie sind im Pflanzenschutzmittelverzeichnis als «frei importierbar» gekennzeichnet.

Beim Inverkehrbringen in der Schweiz müssen diese Mittel eine Packungsbeilage enthalten. Sie gibt an, welche Anwendungen und Anwendungsvorschriften von der Zulassungsstelle zugelassen sind.

Packungsbeilagen

Beim Inverkehrbringen in der Schweiz müssen Pflanzenschutzmittel von Packungsbeilagen begleitet sein. Diese enthalten die von der Zulassungsstelle zugelassenen Anwendungen und Anwendungsvorschriften.