Import/Export/Transit von Tieren, Tierprodukten und Tierarzneimitteln
Beim Import, Export und Transit von Tieren, Tierprodukten und Tierarzneimitteln gelten in der Schweiz klare veterinär- und lebensmittelrechtliche Vorgaben. Die Übersicht zeigt Bestimmungen für den Verkehr mit EU und Drittstaaten sowie aktuelle Schutzmassnahmen.
Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU
Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU: Überblick zu seuchenrechtlichen Vorgaben, Importbedingungen, Meldepflichten und Einschränkungen.
Schutzmassnahmen im Handel mit der EU
Überblick zu Schutzmassnahmen im Handel mit der EU: Bestimmungen, Pflichten und Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen.
Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten
Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten: Importbedingungen, Kontrollen, TRACES, elTRA, Schutzmassnahmen und Artenschutz.
Schutzmassnahmen Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten
Beim Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten gelten bei Gesundheitsrisiken Schutzmassnahmen und besondere Auflagen.
Einfuhr von Tierarzneimitteln
Wann Tierärztinnen und Tierärzte Tierarzneimittel aus dem Ausland einführen dürfen und wie Meldung und Bewilligung beim BLV elektronisch erfolgen.
Export von Tieren und Tierprodukten in die EU
Vorgaben und Zuständigkeiten für den Export von Tieren und Tierprodukten in die EU – inklusive Anforderungen für Tiere, Tierprodukte und geschützte Arten.
Export von Tieren und Tierprodukten in Drittstaaten
Export von Tieren und Tierprodukten in Drittstaaten: Zuständigkeiten, Exportbedingungen, Gesundheitsbescheinigungen und Bewilligung von Ausfuhrbetrieben.
Transit von Tieren und Tierprodukten mit Herkunft EU
Vorgaben für den Transit von Tieren und Tierprodukten mit Herkunft EU durch die Schweiz – inklusive Ausnahmen, Verbote und Zollbestimmungen.
Transit von Tieren und Tierprodukten mit Herkunft Drittstaat
Regelungen für den Transit von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten: Kontrollen, Meldepflichten und Verfahren je nach Transportweg.
Grenztierärztlicher Dienst
Der GTD kontrolliert an den Flughäfen Zürich und Genf Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten gemäss Tierseuchen-, Tier- und Artenschutzrecht.