Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Einsatz von Impfstoffen gegen Tierseuchen in Notsituationen
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Botschaft zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Damit soll in Tierseuchennotlagen rasch und rechtssicher das befristete Inverkehrbringen nicht zugelassener Impfstoffe ermöglicht werden, wenn keine zugelassenen Alternativen verfügbar sind.