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Igel

Kranke oder verletzte Igel dürfen Sie nur vorübergehend und mit entsprechender Fachkenntnis pflegen. Ziel ist stets die Rückkehr in die Natur – der Igel bleibt ein Wildtier.

Die temporäre Haltung und Pflege von Igeln

Der Igel ist ein Wildtier – kein Heimtier. Weil er in der Schweiz oft in Siedlungsgebieten lebt, fallen verletzte oder kranke Tiere auf. Die Pflege erfolgt in Igel-Notpflegestationen und unterliegt gesetzlichen Anforderungen. Der Schutz des Europäischen Braunbrustigels ist kantonal unterschiedlich geregelt. Eine private Haltung ausserhalb von Pflegestationen ist nicht vorgesehen.

Bewilligungen und Regelungen

Wer eine Igel-Notpflegestation einrichten möchte, wendet sich an die zuständige kantonale Behörde für Naturschutz und an den kantonalen Veterinärdienst.

Fachstellen Naturschutz

Kantonale Veterinärdienste