Igel
Kranke oder verletzte Igel dürfen Sie nur vorübergehend und mit entsprechender Fachkenntnis pflegen. Ziel ist stets die Rückkehr in die Natur – der Igel bleibt ein Wildtier.
Die temporäre Haltung und Pflege von Igeln
Der Igel ist ein Wildtier – kein Heimtier. Weil er in der Schweiz oft in Siedlungsgebieten lebt, fallen verletzte oder kranke Tiere auf. Die Pflege erfolgt in Igel-Notpflegestationen und unterliegt gesetzlichen Anforderungen. Der Schutz des Europäischen Braunbrustigels ist kantonal unterschiedlich geregelt. Eine private Haltung ausserhalb von Pflegestationen ist nicht vorgesehen.
Bewilligungen und Regelungen
Wer eine Igel-Notpflegestation einrichten möchte, wendet sich an die zuständige kantonale Behörde für Naturschutz und an den kantonalen Veterinärdienst.
