Geschirr und Küchenutensilien
Stoffe zur Herstellung von Geschirr und Küchenutensilien sind im Lebensmittelrecht geregelt. Denn gewisse Stoffe können in Lebensmittel übergehen und der Gesundheit schaden. Worauf es beim Kauf und bei der Verwendung ankommt.

Bambusgeschirr und ähnliche Produkte
Bambusgeschirr besteht aus Kunststoff mit gemahlenem Bambus als Füllstoff. Oft wird dafür Melaminharz verwendet – ein Kunststoff auf Basis von Formaldehyd und Melamin. Produkte mit anderen pflanzlichen Füllstoffen wie z.B. aus der Mais- oder Reispflanze sind vergleichbar.
Für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt dürfen laut Bedarfsgegenständeverordnung nur zugelassene Ausgangsstoffe verwendet werden. Bambusmehl und ähnliche pflanzliche Füllstoffe sind nicht zugelassen.
Solche Produkte – egal ob mit Bambus, Mais oder Reis – dürfen deshalb nicht verkauft werden.
Davon ausgenommen ist reines Bambusgeschirr, etwa aus geschnitztem Bambus ohne Kunststoffanteil. Das Verbot gilt nur für Mischungen aus Kunststoff und pflanzlichen Füllstoffen.
Blei oder Kadmium in Keramikgeschirr
Schön bemaltes Keramikgeschirr – ein Feriensouvenir – kann gesundheitsschädlich sein.
Die Glasuren können giftige Schwermetalle wie Blei oder Kadmium enthalten, die bei Kontakt mit sauren Lebensmitteln in Speisen und Getränke übergehen. Das kann zu schweren Gesundheitsschäden führen – besonders bei Kindern. Im schlimmsten Fall droht eine Bleivergiftung.
Silikon-Küchenartikel
Silikon wird häufig für Backformen, Teigschaber, Backmatten oder Trichter verwendet. Es ist hitzebeständig, elastisch, bruchfest und einfach zu reinigen.
Beim Backen können jedoch Polydimethylsiloxan-Oligomere in den Teig übergehen. Backtemperatur und Fettgehalt der Lebensmittel beeinflussen diesen Übergang.
Die Bedarfsgegenständeverordnung regelt, welche Stoffe für Silikonartikel mit Lebensmittelkontakt erlaubt sind.