Die kantonalen Veterinärdienste setzen Aufgaben im öffentlichen Veterinärwesen um. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die beteiligten Fachfunktionen, deren Einsatzbereiche sowie über die formalen Ausbildungen, die das BLV anbietet.
Ausbildung und Diplome
Die Aufgaben des Veterinärdienstes Schweiz werden von verschiedenen Fachpersonen wahrgenommen. Ihre Ausbildung stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben einheitlich, fachlich korrekt und wirksam umgesetzt werden. Die formale Bildung ist in der Bildungsverordnung geregelt; die Ausbildungen werden durch das BLV durchgeführt.
Voraussetzung für den Erwerb eines Diploms ist eine Anstellung in einer kantonalen Dienststelle. Die Praktika finden überwiegend im Kanton statt. Die Kurse werden vom BLV durchgeführt. Wer ein eidgenössisches Diplom anstrebt, nimmt zuerst Kontakt mit einer kantonalen Dienststelle auf.
Informationen und Anmeldung
Weitere Informationen sowie die Anmeldemodalitäten finden Sie auf awisa, der Plattform für den Austausch zwischen Bund und Kantonen: awisa
Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte können für sämtliche Vollzugsaufgaben im kantonalen Veterinärdienst eingesetzt werden. Tierärztliche Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure müssen die Qualifikationen der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erfüllen.
Zulassungsbestimmungen
abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
Beschäftigungsgrad von mindestens 30% im Veterinärdienst Schweiz
Amtliche Fachexpertinnen und -experten übernehmen Aufgaben in Spezialgebieten, die gesetzlich nicht zwingend von amtlichen Tierärztinnen oder Tierärzten wahrgenommen werden müssen, etwa im Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Die Ausbildung erfolgt gemeinsam mit den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten.
Zugelassen wird, wer ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf Bachelorstufe abgeschlossen hat oder 5 Jahre Erfahrung im entsprechenden Kontrollgebiet als AFA.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Fleisch arbeiten in der Fleischkontrolle unter der Aufsicht einer amtlichen Tierärztin oder eines amtlichen Tierarztes.
Zulassungsbestimmungen
Zur formalen Bildung zugelassen wird, wer eine berufliche Grundbildung im Landwirtschafts- oder Lebensmittelsektor abgeschlossen hat. Die Prüfungskommission kann weitere berufliche Grundbildungen anerkennen.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Primärproduktion kommen vor allem bei Kontrollen in der Nutztier-Primärproduktion zum Einsatz. Die Kontrollen betreffen Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und Tierverkehr. Die Tätigkeit erfolgt unter Aufsicht von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten oder amtlichen Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen wird, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Tierschutz werden bei Kontrollen im Tierschutzbereich Nutztiere eingesetzt. Sie arbeiten unter der Aufsicht von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten oder amtlichen Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen wird, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Heim-, Wild- und Zootiere werden vorwiegend für Kontrollen und Datenerhebungen in den entsprechenden Kontrollbereichen eingesetzt. Sie arbeiten unter der Aufsicht von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten oder amtlichen Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen wird, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Bieneninspektion entsprechen den früheren Bieneninspektorinnen und -inspektoren. Sie führen Tiergesundheitskontrollen in Bienenhaltungen durch und wirken bei der Bekämpfung von Tierseuchen mit.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen wird, wer über das Diplom Imkergrundkurs verfügt.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Primärproduktion Bienen übernehmen Kontrolltätigkeiten in der Primärproduktion, in der Tiergesundheit, bei Tierarzneimitteln und im Tierverkehr im Bereich Bienen. Sie arbeiten unter der Aufsicht von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten oder amtlichen Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zugelassen wird, wer das Diplom als amtliche Fachassistentin oder amtlicher Fachassistent Bieneninspektion besitzt.
Die Weiterbildung zur leitenden amtlichen Tierärztin oder zum leitenden amtlichen Tierarzt beziehungsweise das CAS richtet sich an Mitarbeitende in Kaderfunktionen der kantonalen Veterinärdienste oder an Personen, die eine solche Funktion anstreben.
Zulassungsbestimmungen
Empfehlung der zuständigen vorgesetzten Person
vorgängige Teilnahme an einem «Entwicklungscheck (EC)»
Prüfungskommission
Für die Ausbildungen und Prüfungen ist eine Prüfungskommission zuständig. Sie setzt sich aus Mitgliedern der amtlichen kantonalen Kontrollorgane zusammen.
Die Prüfungskommission:
legt die Lernziele und Inhalte der Fächer sowie der Prüfungen fest,
berät das BLV bei Sonderfällen zu Ausbildungen und Teilnehmenden,
stellt sicher, dass alle drei Ausbildungsbereiche fachlich abgedeckt sind.