Formale Bildung für die amtliche Lebensmittelkontrolle
Die kantonale Lebensmittelkontrolle stellt sicher, dass Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Wasser den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das BLV ist für die Ausbildung zuständig und stellt die eidgenössischen Diplome für diese Tätigkeit aus.
Ausbildung und Diplome
Personen, die in der amtlichen Lebensmittelkontrolle tätig sind, benötigen ein entsprechendes Diplom. Die Diplome werden vom BLV ausgestellt. Die formale Bildung ist in der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV), Artikel 62–95, geregelt.
Es gibt zwei eidgenössische Diplome:
- Diplom für die amtliche Lebensmittelkontrolle (DAL)
- Diplom für die leitende amtliche Lebensmittelkontrolle (DLAL)
Ein Diplom erhält, wer das entsprechende Ausbildungsprogramm absolviert und die Prüfung erfolgreich besteht.
Voraussetzung für den Erwerb eines Diploms ist eine Anstellung in einem kantonalen Laboratorium. Die Praktika finden überwiegend im Kanton statt. Die Kurse werden vom BLV durchgeführt. Wer ein eidgenössisches Diplom anstrebt, nimmt zuerst Kontakt mit einem kantonalen Labor auf.
Informationen und Anmeldung
Weitere Informationen sowie die Anmeldemodalitäten finden Sie auf awisa, der Plattform für den Austausch zwischen Bund und Kantonen: awisa
Prüfungskommission
Für die Ausbildungen und Prüfungen DAL, DLAL sowie für amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten ist eine gemeinsame Prüfungskommission zuständig. Sie setzt sich aus Mitgliedern der amtlichen kantonalen Kontrollorgane zusammen.
Die Prüfungskommission:
- legt die Lernziele und Inhalte der Fächer sowie der Prüfungen fest,
- berät das BLV bei Sonderfällen zu Ausbildungen und Teilnehmenden,
- stellt sicher, dass alle drei Ausbildungsbereiche fachlich abgedeckt sind.
Mehr Informationen:
Der Bundesrat: Prüfungskommission für die Lebensmittelkontrolle

