Deklaration tierischer Lebensmittel: Vernehmlassung der Länderlistenverordnung
Ab Mitte 2027 müssen Fleisch, Milch und Eier gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe vorgenommen wurden.
Zur Unterstützung der Lebensmittelindustrie hat das EDI Listen der Länder erstellt, die diese Methoden ohne Schmerzausschaltung oder Betäubung verbieten. Fleisch, Milch und Eier aus Ländern, die nicht auf den Listen stehen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Betriebe im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstkontrolle belegen können, dass ein schmerzhafter Eingriff gar nicht oder unter Schmerzausschaltung beziehungsweise Betäubung stattfand. Die Länderlisten befinden sich bis am 13. Oktober 2026 in der Vernehmlassung.