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D-Mannose

Der Stoff D-Mannose hat eine pharmakologische Wirkung. Deshalb wird geprüft, ob D-Mannose in Lebensmitteln zukünftig verboten wird.

Der Stoff D-Mannose bindet durch Wasserstoffbrücken vermittelt reversibel an Bakterien. Dadurch verhindert er, dass sich dieser an menschliche Zellen anheften. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft diesen Mechanismus im Urteil vom 13. März 2025 (C-589/23) dosisunabhängig als pharmakologische Wirkung ein.

Das EDI prüft daher im Rahmen des nächsten Revisionspakets, D-Mannose in den Anhang der verbotenen Stoffen aufzunehmen (Anhang 4 der Verordnung des EDI über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Lebensmitteln, SR 817.022.32).

Weitere Informationen:

Europäischen Gerichtshof (EuGH): Urteil vom 13. März 2025 (C-589/23)