Die Übergangsphase der letzten Meile der BVD-Ausrottung endet: Ab dem 1. November 2026 gilt der neue BVD-Status
Ab 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status. Betriebe mit Status «BVD-frei» können ohne Einschränkungen Tiere verstellen. Für «nicht BVD-freie» Betriebe gelten Auflagen. Damit endet die Übergangsphase der letzten Meile der BVD-Ausrottung.
Vom alten zum neuen BVD-Status
Ab dem 1. November 2026 gilt in allen Rinderhaltungen der neue BVD-Status. Betriebe mit dem Status «BVD-frei» unterliegen keinen Einschränkungen im Tierverkehr.
Für Betriebe mit dem Status «nicht BVD-frei» gelten hingegen Einschränkungen: Tiere aus «nicht BVD-freien» Betrieben dürfen ohne negativen BVD-Test nicht mehr in andere Tierhaltungen verbracht werden. Ausgenommen ist der direkte Transport zur Schlachtung.
Falls doch Interesse am Kauf oder Verkauf eines Tieres aus einem «nicht-BVD-freien» Betrieb besteht, muss das betroffene Tier frühestens 10 Tage vor dem Verbringen negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein. Weibliche Tiere über 8 Monate benötigen zusätzlich ein Antikörper-negatives Testresultat.
Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind für Tiere aus «nicht BVD-freien» Betrieben nicht erlaubt.
Damit ein Betrieb am 1. November 2026 den Status «BVD-frei» erhält, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den vergangenen 18 Monaten darf kein persistent infiziertes (PI-)Tier im Bestand gewesen sein und es dürfen sich aktuell keine gesperrten Tiere im Betrieb befinden.
- Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse der amtlichen BVD-Überwachung müssen über einen ausreichend langen Zeitraum durchgehend unauffällig gewesen sein, sodass kein Hinweis auf eine Viruszirkulation besteht.
- Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den vergangenen zwölf Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder müssen aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel beziehungsweise mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko stammen oder mindestens einmal negativ auf BVDV-Antigen oder -Genom getestet worden sein.
Die bisherigen BVD-Betriebsstatus «gesperrt», «nicht gesperrt» und «Einzeltiere gesperrt» bleiben bis zum 31. Oktober 2026 gültig.
Damit endet die Übergangsphase der «letzten Meile der BVD-Ausrottung».
BVD – eine Handelsseuche: Sicherer Tierzukauf nur aus BVD-freien Betrieben
Tierhaltende schützen ihren Bestand, indem sie ausschliesslich Tiere aus «BVD-freien» Betrieben zukaufen, die auf der Tierverkehrsdatenbank TVD mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind.
Sollte ein Tierzukauf aus einem «nicht BVD-freien» Betrieb nötig sein, ist direkt unter den Handelspartnern zu klären, ob das betroffene Tier verstellt werden darf und die dafür notwendigen negativen BVD-Testresultate vorhanden sind.
Nachhaltige Ausrottung der BVD
Die BVD kann Rinderhaltungen schwere wirtschaftliche Schäden zufügen. Seit 2008 werden deshalb grosse Anstrengungen zur Ausrottung der Tierseuche unternommen. Die BVD-Situation in der Schweiz hat sich dadurch stark verbessert. Heute sind über 99 % der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD.
