Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung bei Wiederkäuern. Die Bekämpfung richtet sich nach Serotyp und epidemiologischer Lage. Erfahren Sie, welche Massnahmen gelten und welche Rolle Impfstoffe beim Schutz der Tiere spielen.
Grundlagen zur Krankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden. Sie wird durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen.
Alle Wiederkäuer sind empfänglich, klinische Symptome treten jedoch meist nur bei Schafen und Rindern auf. Ein mögliches Anzeichen ist eine bläuliche Verfärbung im Maul- und Zungenbereich. Daraus leitet sich die Bezeichnung «Blauzungenkrankheit» beziehungsweise «Bluetongue» ab.
Die Blauzungenkrankheit gilt als zu bekämpfende Tierseuche. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Symptome und Verlauf
Der Krankheitsverlauf kann je nach Serotyp unterschiedlich ausfallen.
Mögliche Symptome sind:
Fieber
Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss sowie seröser bis eitriger Nasenausfluss
Atembeschwerden
Schluckbeschwerden
Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten
Lahmheit
Fehlgeburten
Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern kann es zu einem Rückgang der Milchleistung kommen.
Vorkommen und Verbreitung
Das Blauzungenvirus kommt auf allen Kontinenten vor. In Europa breitete es sich nach 2000 vom Süden bis nach Nordeuropa aus. In der Schweiz wurde der erste Fall einer durch den Serotyp BTV-8 verursachten Blauzungenkrankheit im Oktober 2007 registriert. Bis Ende 2011 wurden 76 Fälle verzeichnet, europaweit waren es Zehntausende.
Die Übertragung erfolgt durch Gnitzen, kleine Mücken der Gattung Culicoides. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.
Die Schweiz führte von 2008 bis 2010 ein umfangreiches Impfprogramm durch. 2008 war die Impfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen während drei Monaten obligatorisch. 2009 und 2010 galt die Impfpflicht nur noch für Rinder und Schafe, die Impfung von Ziegen war freiwillig. Ab 2011 war die Impfung generell freiwillig.
Nachweise der Blauzungenkrankheit traten in der Schweiz 2017 erstmals wieder nach 2012 auf. Zwischen Ende Oktober 2020 und Juli 2024 wurden keine Fälle gemeldet.
Die aktuelle Lage zur Blauzungenkrankheit in der Schweiz wird fortlaufend erfasst und ausgewertet.
Die folgenden Grafiken zeigen, wie viele Tierhaltungen von der Blauzungenkrankheit betroffen sind und wie sich die Fallzahlen im Zeitverlauf entwickeln.
Fallzahlen
Diese Übersicht zeigt die gemeldeten Fallzahlen der Blauzungenkrankheit in der Schweiz.
Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit richtet sich nach dem jeweiligen Serotyp, der epidemiologischen Lage und den verfügbaren Schutzmassnahmen, insbesondere der Impfung.
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und damit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.
Der Veterinärdienst Schweiz (VetD CH) hat ab 2025 ein schweizweit einheitliches Vorgehen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit festgelegt. Die Zielsetzungen und Massnahmen hängen von den in der Schweiz zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation sowie den verfügbaren Bekämpfungsinstrumenten ab, insbesondere von der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen. Es werden zwei Situationen unterschieden:
Situation A: Der Serotyp tritt in der Schweiz bereits weitverbreitet auf und es besteht die Möglichkeit einer Impfung.
Situation B: Der Serotyp tritt in der Schweiz regional begrenzt auf oder es besteht noch keine Impfmöglichkeit.
Massnahmen bei Situation A
BTV-3 und BTV-8 gehören zu den Serotypen, die in der Schweiz bereits auftreten und weitverbreitet sind. Ziel der Bekämpfung ist hier die Schadensminimierung.
Mit einer Impfung können Tierhaltende ihre Tiere vor schweren Krankheitsverläufen schützen und damit erhebliche wirtschaftliche Schäden verhindern. Ergänzend können Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls zur Schadensminimierung beitragen.
Seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen sind nicht notwendig. Klinisch kranke Tiere dürfen jedoch nicht verstellt werden. Die Verantwortung für den Schutz der Tiere liegt bei den Tierhaltenden. Die Impfung ist freiwillig, wird jedoch vom BLV, der Rinder- und Schafebranche, der Tierärzteschaft sowie den Kantonstierärztinnen und -tierärzten dringend empfohlen. Das BLV unterstützt die Tierhaltenden, indem es Impfstoffe beschafft.
Massnahmen bei Situation B
Tritt ein Serotyp in der Schweiz nur regional begrenzt auf oder steht kein Impfstoff zur Verfügung, ist das Ziel, den Ausbruch einzudämmen. Dafür sind seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen erforderlich.
Durch Einschränkungen im Tierverkehr soll die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit verlangsamt werden, um noch nicht betroffene Gebiete und Tierhaltungen zu schützen. Zusätzlich müssen Tierhaltende die angeordneten Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls umsetzen.
Hat sich ein Serotyp weit verbreitet und steht Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung, kann das BLV nach Anhörung der Kantonstierärzteschaft entscheiden, auf seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen zu verzichten und nach Situation A vorzugehen.
Je nach Serotyp schützen Impfstoffe die Tiere nicht zwingend vor einer Infektion, können aber Krankheitsverläufe mildern und die Sterblichkeit senken. Nach heutigem Stand ist die Impfung die wirksamste Massnahme, um Verluste zu vermeiden. Für Informationen zur Impfung wenden sich Tierhaltende an ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt.
Verbilligung der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit 2026
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können rückwirkend eine Verbilligung pro vollständig geimpftes Tier und pro Serotyp erhalten. Die Selbstdeklaration erfolgt ab dem 15. April 2026 über die TVD bzw. das entsprechende Portal und muss bis spätestens 31. August 2026 abgeschlossen sein. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine korrekte Datenerfassung.
Ein vollständiger Schutz vor Mücken ist kaum möglich. Bestimmte Massnahmen können jedoch die Anzahl der Mücken in der Umgebung reduzieren und damit das Infektionsrisiko senken:
Mückennetze und physische Barrieren installieren
chemische Insektenabwehrmittel (Repellentien) bei Tieren einsetzen
Tiere während der Dämmerung im Stall halten
stehendes Wasser entfernen, da es ein idealer Brutplatz für Mücken ist
Einstreu und Mist mindestens einmal pro Woche entfernen
In der Schweiz besteht seit 2011 keine Impfpflicht mehr gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können ihre Bestände jedoch freiwillig impfen lassen.