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Bewilligung von Kunststoffrecyclingverfahren

Recyclingverfahren für Kunststoffe, die als Lebensmittelkontaktmaterial eingesetzt werden, benötigen eine Bewilligung des BLV. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Gesuch einreichen, welche Ausnahmen gelten und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

Grundlagen und Bewilligungsgesuch

Recyclingverfahren für Kunststoffe zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialen (FCM) brauchen eine Bewilligung des BLV. Die gesetzlichen Grundlagen dazu stehen in den Artikeln 50–52 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV).

Reichen Sie Ihr Bewilligungsgesuch gemäss Art. 18 der Bedarfsgegenständeverordnung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Bewilligungsformular sowie allen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Belegen beim BLV ein. Das BLV prüft das Gesuch und erteilt eine Bewilligung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewilligungsformular:

Gebühren, EU-Anerkennung und bewilligungsfreie Verfahren

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Gebühren, anerkannten Verfahren und bewilligungsfreien Verfahren.