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Bewilligung von gesundheitsbezogenen Angaben

Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) sind in der Schweizer Gesetzgebung geregelt. Angaben, die dort nicht aufgeführt sind, müssen vom BLV bewilligt werden, bevor sie verwendet werden dürfen.

Vorgaben und Bewilligungspflicht für Health Claims

Die Bestimmungen zu gesundheitsbezogenen Angaben sind in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) festgelegt. In Anhang 14 der LIV sind die in der Schweiz zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben aufgeführt. Sie orientieren sich an den Vorgaben der EU.

Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)

Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), Anhang 14

Die Angaben aus Anhang 14 dürfen nur verwendet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Bestimmungen der LIV eingehalten sind. Angaben, die dort nicht aufgeführt sind, müssen beim BLV beantragt und bewilligt werden.

Einzelbewilligung

Das BLV bewilligt gesundheitsbezogene Angaben nur, wenn die beworbene Wirkung wissenschaftlich belegt ist und Konsumentinnen und Konsumenten dadurch nicht getäuscht werden.

Die Bewilligung erfolgt als befristete Einzelverfügung. Die Angabe darf ausschliesslich von der Bewilligungsinhaberin oder dem Bewilligungsinhaber und nur während der Geltungsdauer der Bewilligung verwendet werden. Sie erlischt, wenn die Angabe in den Anhang 14 der LIV aufgenommen wird oder kein Erneuerungsgesuch eingereicht wird.

Wird die Angabe in den Anhang 14 aufgenommen, können alle Marktteilnehmenden sie verwenden. Auf Antrag kann die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber die Angabe während fünf Jahren nach der Erteilung schützen lassen. In dieser Zeit darf nur sie oder er die Angabe verwenden, sofern die Voraussetzungen nach Art. 38 Abs. 4 LGV Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben erfüllt sind.

Bewilligungsverfahren

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist per Post einzureichen. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können ergänzend per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die Unterlagen sind für jede zu bewilligende Angabe separat einzureichen und müssen jeweils das ausgefüllte und unterzeichnete Formular sowie die entsprechenden Nachweise umfassen.

Berücksichtigen Sie beim Einreichen des Gesuchs die Angaben im Merkblatt.