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Bekämpfung von Tierseuchen

Die Schweiz verfügt über einen hohen Tiergesundheitsstatus. Damit das so bleibt, bekämpfen und überwachen Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Behörden Tierseuchen konsequent. So lassen sich Ausbrüche früh erkennen und wirksam eindämmen.

Warum konsequentes Seuchenmanagement wichtig ist

Die Schweizer Nutztiere haben einen hohen Gesundheitsstatus – auch im internationalen Vergleich. Das ist das Ergebnis einer wirksamen Bekämpfung und Überwachung: Viele hochansteckende oder wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen treten kaum mehr auf.

Andere Seuchen erscheinen jedoch weiterhin mit unterschiedlicher Häufigkeit und müssen fortlaufend bekämpft werden. Globalisierung und Klimaveränderungen erhöhen dabei das Risiko: Über Tier-, Waren- und Personenverkehr oder über Vektoren wie blutsaugende Insekten können Seuchen jederzeit eingeschleppt werden. Deshalb muss die Schweiz für heutige und zukünftige Seuchenausbrüche gut vorbereitet sein.

Bekämpfung beginnt mit einem Verdacht

Tierhaltende spielen bei der Seuchenbekämpfung eine zentrale Rolle: Sie müssen jeden Verdacht unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Welche Massnahmen folgen, hängt von der Seuche ab und ist gesetzlich festgelegt.

Es gibt hochansteckende, auszurottende, zu bekämpfende und zu überwachende Tierseuchen. Während Tierhaltende für die Meldepflicht der ersten drei Kategorien verantwortlich sind, werden einige überwachungsbedürftige Seuchen lediglich beobachtet und sind deshalb von der Meldepflicht durch Tierhaltende ausgenommen. Für diese Seuchen gilt die Meldepflicht für Labore, Tierärztinnen und Tierärzte, Bieneninspektorinnen und -inspektoren sowie die Organe der Fischereiaufsicht.

Mehr Informationen: Alle Tierseuchen/-krankheiten

Bis zur Abklärung des Verdachts müssen Tierhaltende alles tun, um eine Ansteckung anderer Bestände zu verhindern. Insbesondere ist jeglicher Tierverkehr zu unterlassen. Bei Verdacht auf eine hochansteckende Seuche muss zusätzlich der Personen- und Warenverkehr eingestellt werden.

Wenn sich der Verdacht bestätigt

Bestätigt sich die Seuche, greifen sofort Bekämpfungsmassnahmen: Betriebe werden gesperrt, Tiere untersucht, behandelt oder ausgemerzt, und Anlagen gereinigt sowie desinfiziert. Eine Übersicht zum Ablauf bietet dieses Dokument:

Bei hochansteckenden Seuchen werden alle empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebs sofort getötet. Zudem richten die Behörden Zonen ein, um potenziell betroffene Nachbarbetriebe rasch zu erkennen. In diesen Zonen gelten erhöhte Wachsamkeit und eingeschränkter Tier-, Waren- und Personenverkehr. Weitere Kontaktbetriebe werden mittels epidemiologischer Abklärungen ermittelt, gesperrt und untersucht. Bei Feststellung von hochansteckenden Seuchen bei Wildtieren werden Sperrgebiete mit entsprechenden Massnahmen zum Schutz der Nutztiere eingerichtet.

Informationen für amtliche Veterinäre

Auf awisa stehen den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten alle nötigen Dokumente zur Bekämpfung von Tierseuchen zur Verfügung. Unter «Notfalldokumentation» finden sich Unterlagen zu hochansteckenden Seuchen, unter «Veterinärvollzug» diejenigen zu allen übrigen Tierseuchen.

Mehr Informationen: awisa (Login erforderlich)

Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen

Je nach Seuche endet die Bekämpfung nicht mit der Sanierung eines einzelnen Betriebs. Ziel ist es, viele Seuchen schweizweit einzudämmen oder auszurotten. Dafür gibt es krankheitsspezifische Programme zur Bekämpfung ausgewählter Tierseuchen – etwa das Programm zur Ausrottung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD).