Registrierung

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden, Hunde, Geflügel- und Bienenhaltungen sowie Fischzuchten müssen registriert werden. Die Registrierung hilft bei der Seuchenbekämpfung, indem sie die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere ermöglicht.

Klauentiere und Equiden

Pferd und Rinder auf einer Wiese

Betriebe, welche Klauentiere oder Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) halten, müssen ihre Tiere bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrieren.

Anleitungen sind bei agate.ch zu finden:

Geflügel, Bienen und Fische

Zwei Hühner auf einer Wiese

Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltungen), Bienen oder Fischen muss bei einer kantonalen Koordinationsstelle registriert werden. Ausnahmen sind Zwischenhälterungseinrichtungen von Berufsfischenden und die Haltung von Fischen zu Zierzwecken.

Bienenstände sind durch den Imker nach den Vorgaben der zuständigen kantonalen Stelle mit der Identifikationsnummer zu kennzeichnen. Die Identifikationsnummer muss von aussen gut sichtbar sein (TSV, Art. 19a).

Genauere Informationen sind bei agate.ch zu finden:
Kantonale Koordinationsstellen

Hunde

Hund

Hundehaltende müssen ihr Tier in der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Die Registrierung des Tieres wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehaltenden werden dagegen von den Gemeinden verwaltet. Änderungen der Personendaten müssen daher der Gemeinde gemeldet werden, während eine Abgabe, Übernahme, der Tod eines Hundes usw. direkt der Datenbank AMICUS gemeldet werden muss.

Importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert werden (siehe „Weitere Informationen“ sowie Kennzeichnung.

Die Vorschriften für die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden in der Schweiz unterscheiden sich von den Regelungen für das Reisen mit Hunden ins Ausland. Bei Auslandreisen müssen Tierhaltende die Vorschriften für das Reisen mit Heimtieren beachten.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.09.2019

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/transport-und-handel/tierverkehrskontrolle/registrierung.html