Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren weiterhin verboten. Diese Tierhalter werden gebeten, unverzüglich Kontakt mit den Veterinärbehörden am aktuellen Standort aufzunehmen.

Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Fast fünf Prozent der Flüchtlinge nehmen ihre Katze oder ihren Hund mit. Bei der Einreise von Hunden und Katzen aus Ländern wie der Ukraine, in denen die Tollwut noch vorkommt, sind sichernde Bedingungen zu erfüllen. Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen, die ihre Halterinnen und Halter begleiten, wird jedoch als gering eingeschätzt, da ein grosser Teil der mitgenommenen Heimtiere gegen Tollwut geimpft ist oder keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Einschätzung des EU-Referenzlabors für Tollwut, FLI
Angesichts der humanitären Krise werden die Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend gelockert.
Tiere, welche von neuen Besitzern übernommen werden sollen, müssen ohne Ausnahme gemäss den geltenden gewerblichen Bedingungen eingeführt werden. Siehe unter: Einfuhrbedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen zu Handelszwecken
Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, das untenstehende Anmeldeformular auszufüllen und an folgende Adresse zu schicken: petsukraine@blv.admin.ch. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden anschliessend darüber informiert, ob weitere Massnahmen nötig sind. Das BLV hat ebenfalls ein Merkblatt aufgeschaltet (siehe untenstehend). Dieses wird auch in den Bundesasylzentren abgegeben.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, sollen sich bei allfälligen Bissverletzungen umgehend in medizinische Behandlung begeben und sagen, dass eine Übertragung von Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann. Für Tierärzte und deren Mitarbeiter, sowie exponierte Tierpfleger empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit generell und auch unabhängig von dieser besonderen Situation eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut.
Mehr Informationen zur Tollwut und wie man sich wirksam vor ihr schützt finden Sie auf den Webseiten des BAG und der Schweizerischen Tollwutzentrale.
Meldeformular (in Englisch und Ukrainisch)
Merkblatt (in Englisch und Ukrainisch)
Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für artengeschützte Heimtiere (CITES)
Da aktuell nicht gewährleistet ist, dass von den ukrainischen Behörden die nötigen Dokumente ausgestellt werden können, werden die Vorgaben für die Einreise mit artengeschützten Tieren in die Schweiz vorübergehend gelockert. Damit gewährleistet werden kann, dass diese Tiere später wieder aus der Schweiz ausgeführt werden können, müssen sie gemeldet werden. Personen, die mit einem Cites-pflichtigen Tier, oder einem anderen als Wildtier geltenden Heimtier (z. Bsp. Vögel oder Reptilien) aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, das untenstehende Anmeldeformular auszufüllen und an folgende Adresse zu schicken: kontrollen@blv.admin.ch
Letzte Änderung 05.05.2022