In der Schweiz ist Säuglingsnahrung verschiedener Hersteller mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigt. Betroffen sind derzeit gewisse Produkte der Marken BEBA, Alfamino, Bimbosan, Aptamil und Babybio. Die betroffenen Produkte sollten nicht verwendet werden.
Folgende Produkte sind derzeit betroffen. Verwenden Sie diese Produkte nicht. Es wurden Rückrufe veröffentlicht:
Es lässt sich nicht komplett ausschliessen, dass weitere Produkte betroffen sind. Das BLV steht in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Schnellwarnsysteme der EU und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um mögliche weitere betroffene Produkte früh zu identifizieren.
Der Giftstoff Cereulid wird vom Bakterium Bacillus cereus produziert und kann zu Übelkeit und starkem Erbrechen führen. Die Symptome können innerhalb von fünf Stunden auftreten. Sie dauern in der Regel 6 bis 24 Stunden an. In seltenen Fällen traten beim Verzehr von kontaminiertem Reis oder Pasta Organschäden und in sehr seltenen Fällen Todesfälle bei Erwachsenen und Kindern auf. Beim derzeitigen Ereignis mit kontaminierter Säuglingsnahrung sind in der Schweiz derzeit keine Krankheitsfälle bekannt.
Zu den konkreten Auswirkungen auf Babys stehen zu wenig wissenschaftliche Daten zur Verfügung, um eine Aussage zu den genauen Effekten treffen zu können. Cereulid ist sehr hitzebeständig, so dass es durch Abkochen nicht eliminiert wird.
Die von Nestlé, Hochdorf Swiss Nutrition, Rossmann, Danone und Migros zurückgerufenen Produkte sollten nicht verwendet werden. Bei Unsicherheit oder Symptomen im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten wird Eltern empfohlen, die Kinderärztin oder den Kinderarzt zu kontaktieren.
Derzeit sind in der Schweiz keine Krankheitsfälle bekannt, die auf den Konsum der betroffenen Produkte zurückzuführen sind. Cereulid-Erkrankungen sind allerdings nicht meldepflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die derzeit von der Cereulid-Verunreinigung betroffenen Länder finden sich auf dieser Webseite der EU: RASFF Window - Search (in «Subject» den Suchbegriff Cereulid eingeben).
Die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt bei den Lebensmittelunternehmen. Sie müssen Produkte bei Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung zurückrufen und aus dem Verkauf nehmen. Die Umsetzung von Massnahmen bei Schweizer Betrieben erfolgt auf Anordnung der Vollzugsorgane unter der Leitung der Kantonschemikerinnen und -chemiker. Das BLV ist für die nationale und internationale Koordination zuständig. Es steht im engen Austausch mit den Verantwortlichen der Schnellwarnsysteme der EU und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um mögliche weitere betroffene Produkte früh zu identifizieren. Weitere Informationen zu den Verantwortlichkeiten finden sich auf Verantwortung für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
Die EFSA hat die Akute Referenzdosis (ARfD) für Cereulid in Säuglingsnahrung auf 0,014 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Bei Cereulid-Aufnahme unterhalb dieses Werts sind keine akuten gesundheitlichen Auswirkungen auf Säuglinge zu erwarten. Die EFSA hat zudem mit konservativen Annahmen berechnet, welche Cereulid-Mengen maximal in den Produkten enthalten sein dürfen, damit die ARfD nicht überschritten wird. Diese Werte bilden die Grundlage für den Entscheid, ab welcher vorhandenen Cereulid-Menge Säuglingsnahrung zurückgerufen werden muss. Bereits bisher wurde Säuglingsnahrung schon bei einem Verdacht auf eine mögliche Gesundheitsgefährung zurückgerufen und vom Markt entfernt. Dies wird weiterhin so gehandhabt.
Die Abklärungen zu dieser Frage laufen.
Letzte Änderung 06.02.2026