In die Umwelt freigesetzte PFAS stellen ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit dar. In Anlehnung an die Gesetzgebung der EU hat das BLV deshalb Höchstwerte in Lebensmitteln festgelegt und überprüft die aktuellen Höchstwerte für Trinkwasser.
Bund und Kantone setzen Massnahmen zum Schutz der Konsumierenden um

Der Bund bearbeitet die PFAS-Thematik koordiniert zusammen mit den Kantonen. Er hat Massnahmen ergriffen, um die Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und Lebensmittel zu minimieren. Diese basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen und orientieren sich an der Gesetzgebung von Ländern mit vergleichbaren Anforderungen an den Gesundheitsschutz.
Trinkwasser: Höchstwerte werden überarbeitet
Die Qualität des Trinkwassers ist grundsätzlich gut. In einer Analyse der Kantone von 2023 waren in über der Hälfte der Trinkwasserproben (54 %) keine PFAS vorhanden. Von den Proben, in denen PFAS nachgewiesen wurden, hat keine die in der Schweiz gültigen Höchstwerte überschritten. Im Sinn des vorsorglichen Gesundheitsschutzes werden die Trinkwasser-Höchstwerte für PFAS derzeit überarbeitet, in Anlehnung an die Vorgaben in der EU. Die neuen Werte treten voraussichtlich 2026 in Kraft.
Lebensmittel: Wissenschaftliche Daten als Grundlage für weitere Massnahmen
Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln gelten seit Anfang 2024 Höchstgehalte für die wichtigsten PFAS. Zum Vorkommen der Substanzen in Lebensmitteln und zu deren Auswirkungen auf die Gesundheit gibt es jedoch noch nicht genügend Daten. Um Daten zur PFAS-Belastung von Lebensmitteln in der Schweiz zur erhalten, führen der Bund und die Kantone 2025 koordiniert und schweizweit Analysen an verschiedenen tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln durch. Auf der Basis der Ergebnisse wird der Bund über weitere Massnahmen entscheiden, die zum Schutz der Bevölkerung notwendig sein können.

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS, engl. per- and polyfluoroalkyl substances) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien, die seit Jahrzehnten industriell hergestellt werden. Weltweit breit eingesetzt, gelangen sie in die Umwelt und können so in der Nahrungskette sowie im Menschen nachgewiesen werden. Für den Menschen stellen sie ein mögliches gesundheitliches Risiko dar. Zu den PFAS gehören Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Tausende weitere Substanzen.
PFAS sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt werden. Sie werden zum Beispiel in Feuerlöschschäumen, Textilien, Imprägnierungen, Farben, Papierbeschichtungen, Kunststoffen, Elektronik, Batterieherstellung, Wärmepumpen und Skiwachs verwendet.
Am besten untersucht sind die Verbindungen PFOS und PFOA. Aufgrund ihrer hohen Stabilität und Vielseitigkeit waren sie jahrzehntelang aus der Industrie nicht wegzudenken. Heute ist ihre Verwendung weitgehend verboten. Trotzdem sind die Stoffe immer noch in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar. Der Grund liegt darin, dass sie extrem stabil sind und über natürliche Prozesse fast nicht abgebaut werden.
PFAS gelangen hauptsächlich über die Ernährung in den menschlichen Körper und können sich dort anreichern. Nach heutigem Wissensstand sind für einige PFAS gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt. Bei vielen bestehen aber noch grosse Kenntnislücken. Risikobewertungen der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kommen zum Schluss, dass ein Zusammenhang zwischen den PFAS-Gehalten im Blut und einer verminderten Konzentration von Antikörpern nach einer Impfung besteht. Impfungen können damit weniger wirksam sein. Hohe PFAS-Gehalte im Blut können weitere negative Auswirkungen haben, beispielsweise auf die Leber, die Cholesterinwerte oder auf das Geburtsgewicht. Gewisse Stoffe werden auch mit einem erhöhten Risiko für Nieren- oder Hodenkrebs in Verbindung gebracht.
In einer Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie, die das Bundesamt für Gesundheit BAG in Auftrag gegeben hat, wurde die Hintergrundbelastung der Schweizer Bevölkerung mit PFAS anhand eines Biomonitorings bestimmt. Dabei wurden über 700 Blutserumproben untersucht. In allen gemessenen Blutserumproben wurden PFOA, PFHxS und PFOS gefunden. Die in dieser Studie gemessenen PFAS-Konzentrationen waren insgesamt mit denen vergleichbar, die in ähnlichen Studien in Europa und Kanada ermittelt wurden.
Weitere Informationen zur Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie:
Kurzbericht zu den Ergebnissen des Humanbiomonitorings (HBM)

Um die Aufnahme von PFAS zu reduzieren, gelten für gewisse Lebensmittel und das Trinkwasser Höchstwerte für PFAS. Konsumentinnen und Konsumenten können mit einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung, die viele verschiedene Lebensmittel beinhaltet, zusätzlich dazu beitragen, die Aufnahme zu senken.
Lebensmittel: Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln bestehen Höchstgehalte für ausgewählte PFAS. Sie gelten analog zur Gesetzgebung der EU für die vier prioritären Substanzen PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS und deren Summe.
Trinkwasser: Derzeit sind drei PFAS mit Höchstwerten geregelt: Je 0,3 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für PFOS und PFHxS und 0,5 Mikrogramm pro Liter für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV die Werte derzeit. Sie werden voraussichtlich durch einen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU voraussichtlich ab 2026 gelten.
Kontrollen durch Lebensmittelbetriebe und Kantone: Lebensmittel, die in der Schweiz in den Verkehr gelangen, müssen die geltenden Höchstgehalte für PFAS einhalten. Die Lebensmittelbetriebe müssen ihre Produkte kontrollieren und sicherstellen, dass diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Zusätzlich führen die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden risikobasiert Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben und an Produkten auf dem Markt durch. Nicht konforme Lebensmittel werden aus dem Verkauf genommen.
Erste kantonale Analysen sowie eine Untersuchung von METAS im Jahr 2023 haben PFAS insbesondere in Fleisch und Fisch nachgewiesen. Diese Untersuchungen liefern wichtige Daten zum regionalen Vorkommen von PFAS in einzelnen Lebensmittelgruppen. Um eine gesamtschweizerische Übersicht über eine breite Lebensmittelpalette zu erhalten, führen das BLV und die Kantone 2025 national koordinierte Messungen an verschiedenen Lebensmitteln durch. Erste Resultate werden Ende 2025 erwartet.
Das Schweizer Trinkwasser kann gemäss aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand bedenkenlos getrunken werden. Die Wasserversorger müssen sicherstellen, dass ihr Trinkwasser alle rechtlichen Anforderungen einhält. In einer schweizweiten Kampagne des Verbands der Kantonschemikerinnen und -chemiker (VKCS) von 2023 wurden in über der Hälfte der Trinkwasserproben keine PFAS gefunden. Von den Proben, in denen PFAS nachgewiesen wurden, hat keine die in der Schweiz gültigen Höchstwerte überschritten. Fünf Proben haben allerdings den europäischen Wert überschritten. Die Schweiz wird diese Regelung voraussichtlich 2026 übernehmen. In 99 Prozent der Proben fand sich zudem Trifluoracetat (TFA), das zu den PFAS gehört. Das BLV verfolgt die Situation bei TFA aufmerksam. Er steht bezüglich einer Regelung im Austausch mit der EU. In Koordination mit den europäischen Behörden wird es prüfen, welche rechtlichen Massnahmen angezeigt sind.
Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend Substanzen. Einige, wie PFOA und PFOS, sind bereits gut untersucht und werden mit gesundheitlichen Auswirkungen wie einer Beeinträchtigung des Immunsystems in Verbindung gebracht. Bei vielen anderen PFAS sind die Auswirkungen auf den Menschen noch nicht gut erforscht und die möglichen Gefahren noch unklar. Grundsätzlich scheidet der menschliche Körper die langkettigen Verbindungen PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS langsamer aus als die kurzkettigen. Die langkettigen PFAS reichern sich daher im menschlichen Organismus stärker an und werden deshalb als besonders kritisch angesehen.
Von einigen PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) ist bekannt, dass sie, wenn sie sich im Körper anreichern, die Wirksamkeit von Impfungen verringern und negative Auswirkungen auf die Leber, die Cholesterinwerte oder auf das Geburtsgewicht haben können. Gewisse Stoffe werden auch mit einem erhöhten Risiko für Nieren- oder Hodenkrebs in Verbindung gebracht. Über die Auswirkungen von anderen PFAS, die über Lebensmittel aufgenommen werden, ist noch nicht genügend bekannt. Es braucht weitere Forschung.
Es lässt sich nicht komplett vermeiden, dass man PFAS aufnimmt. Sie sind an vielen Orten in der Umwelt nachweisbar, sehr langlebig und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die Aufnahme über die Nahrung lässt sich aber reduzieren, indem man sich ausgewogen und abwechslungsreich mit vielen verschiedenen Lebensmitteln ernährt. Indem man Lebensmittel variiert, verringert sich die Wahrscheinlichkeit, Schadstoffe aus einer bestimmten Quelle in gesundheitlich relevanten Mengen aufzunehmen.
Die Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln sind in der Kontaminantenverordnung (VHK, Anhang 8a) festgelegt und entsprechen denen der EU (Verordnung (EU) 2022/2388). Sie gelten für Eier, bestimmte Fischarten, Fleisch, Krebstiere und Muscheln und betreffen die PFAS, welche die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als prioritär eingestuft hat:
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
- Perfluoroctansäure (PFOA)
- Perfluornonansäure (PFNA)
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)
- sowie für die Summe von PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS
Lebensmittel, die in der Schweiz in den Verkauf gelangen, müssen die Höchstgehalte einhalten. Die Lebensmittelbetriebe müssen ihre Produkte kontrollieren und sicherstellen, dass diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Zusätzlich führen die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden risikobasiert Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben und an Produkten auf dem Markt durch. Nicht konforme Lebensmittel werden aus dem Verkauf genommen.
Für das Trinkwasser gelten derzeit Höchstwerte für drei PFAS (Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in Bade- und Duschanlagen, TBDV, Anhang 2):
- Perfluoroctansulfonat (PFOS): 0,3 Mikrogramm pro Liter
- Perfluorhexansulfonat (PFHxS): 0,3 Mikrogramm pro Liter
- Perfluoroctansäure (PFOA): 0,5 Mikrogramm pro Liter
Aufgrund neuer Anforderungen in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV diese Höchstwerte derzeit. Sie werden voraussichtlich 2026 verschärft und durch einen Höchstwert für die Summe von 20 definierten PFAS ersetzt. Dieser soll 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) betragen. Der Wert steht im Einklang mit der Umsetzung in der EU.
Der Bund hat Massnahmen ergriffen, um die Aufnahme von PFAS über Trinkwasser und Lebensmittel zu minimieren. Diese basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen und orientieren sich an der Gesetzgebung von Ländern mit vergleichbaren Anforderungen an den Gesundheitsschutz. Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln gelten seit Anfang 2024 Höchstgehalte für die wichtigsten PFAS. Lebensmittel, die in der Schweiz in den Verkauf gelangen, müssen diese Werte einhalten. Die Lebensmittelbetriebe müssen ihre Produkte kontrollieren und sicherstellen, dass diese die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Zusätzlich führen die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden risikobasiert Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben und an Produkten auf dem Markt durch. Nicht konforme Lebensmittel werden aus dem Verkauf genommen.
Die geltenden PFAS-Höchstwerte im Trinkwasser werden derzeit überarbeitet, in Anlehnung an die Vorgaben in der EU. Die neuen, strengeren, Werte treten voraussichtlich 2026 in Kraft.
Lebensmittel, die auf den Markt gelangen, müssen die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten. Die Lebensmittel-Unternehmen müssen dies sicherstellen und kontrollieren. Zusätzlich kontrollieren die kantonalen Vollzugsbehörden die Unternehmen und führen risikobasierte Kontrollen von Produkten auf dem Markt durch. Lebensmittel, die die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten, werden aus dem Verkauf genommen.
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Letzte Änderung 20.02.2025