Export von Tieren und Tierprodukten

Je nach Tier oder Tierprodukt variieren die Exportbedingungen. Unabhängig vom Bestimmungsland gelten für artengeschützte Tiere und Produkte davon spezielle Exportbestimmungen. Zusätzlich gelten die Bedingungen des Bestimmungslandes.

Die Exportbestimmungen für Tiere unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich um eine private Reise mit einem Heimtier handelt oder um einen Export von Tieren. Die Informationen auf diesen Seiten richten sich nur an Personen, die ihre Tiere an andere Personen oder Institutionen verkaufen oder abgeben wollen. Bestimmungen für Privatpersonen, die ihre Tiere nicht an andere Personen oder Institutionen verkaufen oder abgeben wollen, sind unter Reisen mit Heimtieren zusammengestellt.

Bei nicht-artengeschützten Tieren und Tierprodukten (tierische Samen, Eizellen und Embryonen) sowie tierischen Nebenprodukten wird zwischen dem Export in die EU und Export in einen Drittstaat (Staat ausserhalb der EU) unterschieden. In beiden Fällen sind die vom Kanton bestimmten Behörden für das Ausstellen von allfälligen Bescheinigungen (Exportzertifikaten oder Gesundheitsbescheinigungen) zuständig.

Was sind Tierprodukte?  

Unter den Begriff Tierprodukte fallen:

  • Lebensmittel tierischer Herkunft 
  • Lebensmittel mit einem Anteil tierischer Herkunft
  • Produkte, wie tierische Samen, Eizellen, Embryonen
  • Tierische Nebenprodukte (siehe Artikel 4, Buchstabe c der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-DS und EDAV-EU).

Diese sind mögliche Träger von Seuchenerregern. Weiter dazu zählen Heu und Stroh.

Wichtig: Der Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft wird auf der Seite Export von Lebensmitteln behandelt. Vorliegen werden Tierprodukte wie tierische Samen, Eizellen und Embryonen und tierischen Nebenprodukten behandelt.

Was sind tierische Nebenprodukte?

Zu den tierischen Nebenprodukten zählen:

  • Verarbeitetes tierisches Eiweiss und weitere „Tiermehle“ 
  • Heimtierfutter 
  • Rohwaren zur Herstellung von Heimtierfutter
  • Nebenprodukte zur Herstellung von Heimtierfutter
  • Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Milch und Milcherzeugnisse, ausgeschmolzene Fette, Gelatine und Kollagene, hydrolysierte Eiweisse sowie Di- und Tricalciumphosphat 
  • Häute und Felle, Jagdtrophäen
  • Nebenprodukte zur technischen Verwertung

Export von artengeschützten Tieren und Produkten davon (gemäss CITES, JSG oder NHG)

Unabhängig vom Bestimmungsland gelten für artengeschützte Tiere und Tierprodukte spezielle Exportbestimmungen. Diese sind unter Export von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten aufgelistet.

Wer Tiere exportieren möchte, die durch das Jagd- oder Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind, informiert sich bei den ausländischen Behörden über die dortigen Einfuhrbedingungen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 12.04.2021

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