Massnahmen gegen Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgehoben

Bern, 14.02.2022 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt in Absprache mit den kantonalen Behörden die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit auf den 15. Februar 2022 auf. Diese waren nach dem Ausbruch der hochansteckenden Seuche in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt ZH Ende Januar 2022 verordnet worden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt in Absprache mit den kantonalen Behörden die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit auf den 15. Februar 2022 auf. Diese waren nach dem Ausbruch der hochansteckenden Seuche in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt ZH Ende Januar 2022 verordnet worden.

Nach Absprache mit dem Veterinäramt Zürich hebt das BLV die Schutzzone von drei Kilometern und die Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb im zürcherischen Niederglatt auf. Die Aufstallungspflicht in der Schutzzone ist aufgehoben und Geflügel darf ab dem 15. Februar wieder ohne Auflagen transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind wieder erlaubt.

Die hochansteckende Newcastle-Krankheit hat sich nicht weiter ausgebreitet. Dies bestätigen die Laborresultate von in den Zonen entnommenen Proben. Deshalb braucht es für die Betriebe, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen, keine weiteren Massnahmen mehr. Das Geflügel des Seuchenbestands wurde gekeult. Bis der Bestand wieder belegt werden darf, dauert es noch einige Zeit.

Kontakt zu Strassentauben und anderen Wildvögeln vermeiden

Die Untersuchungen in den zuständigen Laboratorien ergaben überdies, dass die Krankheit im aktuellen Fall von Strassentauben eingeschleppt worden war. Um einen Geflügelbestand vor dem Virus zu schützen, ist es daher wichtig, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln wie Strassentauben möglichst zu verhindern. Wildvögel sollten keinen Zugang zum Futter des Geflügels oder anderen Tieren auf dem Betrieb haben. Über Vogelkot ist auch die Übertragung anderer Krankheiten wie Salmonellen möglich. Generell ist es angezeigt, den Kontakt zwischen Haus- und Wildtieren zu vermeiden, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu unterbinden.


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