Die Pelzdeklaration muss verbessert werden

Bern, 15.10.2020 - Der Bericht zu den Pelzdeklarationskontrollen 2019/2020 zeigt, dass in der Branche immer noch erhebliche Wissenslücken bestehen. Bei Kontrollen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden 79 % der Verkaufsstellen beanstandet. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wird das BLV den Vollzug verschärfen, aber auch die Geschäftsstellen verstärkt informieren.

Wie bereits in den Vorjahren führte das BLV in der Periode 2019/2020 seine Kontrollen sowohl bei kleinen Unternehmen und Internetanbietern als auch bei grossen Geschäftsketten durch. Von den durchgeführten 180 Kontrollen führten 142 (79 %) zu Beanstandungen. Bei diesen Beanstandungen wurden in 110 Fällen die Mängel fristgerecht behoben. In 32 Fällen wurde eine Verfügung erlassen und in 4 Fällen ein Strafverfahren eingeleitet.

Pelzjackenkrägen sind am problematischsten
Insgesamt 6 950 Pelzprodukte wurden in der Periode 2019/20 kontrolliert. Von diesen waren 63 % korrekt deklariert. Die restlichen Pelzprodukte wurden beanstandet, weil sie entweder gar nicht (15 %) oder fehlerhaft deklariert (22 %) waren. Bei den meisten Produkten handelte es sich um Pelzjackenkrägen, die 55 % aller beanstandeten Produkte ausmachten. Die meisten beanstandeten Produkte stammten vom Marderhund, gefolgt von Polarfuchs- und Nerzprodukten.

Kontrollen werden verstärkt
Seit dem Jahr 2013 führt das BLV Kontrollen durch. Die hohe Zahl an Beanstandungen zeigt, dass viele Verkaufsstellen die Pelzdeklaration noch immer nicht korrekt umsetzen und in der Branche weiterhin beträchtliche Wissenslücken bestehen. Das BLV wird deshalb die Aufklärungsarbeit intensivieren und vor allem den Vollzug verschärfen. So wird etwa die Frist zur Korrektur von mangelhaften Deklarationen verkürzt. Und wenn die Deklaration nach Ablauf der Frist nicht korrekt ist, leitet das BLV rechtliche Schritte ein.

Bessere Information der Kundschaft
Die Pelzdeklarationsverordnung wurde am 1. April 2020 revidiert. Neue Bestimmungen wurden eingeführt, etwa die Verpflichtung, Produkte eindeutig als «Echtpelz» zu kennzeichnen, wenn sie von Tieren stammen. Das soll es der Kundschaft ermöglichen, 2/2 sofort zu erkennen, ob es sich um Kunst- oder Echtpelz handelt. Die Etikette muss neu fünf Informationen enthalten: die Deklaration «Echtpelz», die zoologische sowie die wissenschaftliche Bezeichnung der Tierart, das Herkunftsland und die Gewinnungsart (d. h. die Methode der Aufzucht oder des Fangens des Tieres, von dem das Fell stammt). Dadurch können die Kundinnen und Kunden ihren Kaufentscheid in voller Kenntnis der Sachlage fällen.


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