Bundesrat will das Wohlergehen aller Tiere als Grundsatz in die Verfassung aufnehmen

Bern, 12.08.2020 - Dem Bundesrat ist das Wohlergehen der Tiere, insbesondere der Nutztiere, ein wichtiges Anliegen. In seiner Sitzung vom 12. August 2020 hat er zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Gegenentwurf nimmt zentrale Aspekte der Initiative auf. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2020.

Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt. In diesen Bereichen sollen die Minimalanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sieht zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Die Initiative bezieht sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Der Bundesrat verzichtet allerdings darauf, private Biostandards in die Verfassung aufzunehmen. Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar. Deshalb empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung.

Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage, wie die neue Verfassungsbestimmung ausgestaltet wird. Grundsätzlich sollen alle Nutztiere regelmässigen Auslauf haben. So sollen alle Rinder künftig entweder in Freilaufställen gehalten werden oder in Anbindeställen tagsüber Auslauf im Freien erhalten. Schweine sollen zwingend einen eingestreuten Liegebereich haben. Dadurch werden die Tiere widerstandsfähiger gegen Krankheiten und der Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika wird vermindert. Bei der Schlachtung soll vermieden werden, dass die Tiere Schmerz empfinden, leiden oder Angst haben.

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft werden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung nach der Vernehmlassung analysiert. Die Resultate werden in die Botschaft zur Initiative aufgenommen werden. In die Botschaft einfliessen werden auch die Resultate des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3967 der WBK-S Obligatorische Deklaration von Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, der aktuell finalisiert wird.


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