Schärfere Sanktionen beim illegalen Handel von geschützten Tieren und Pflanzen

Bern, 14.08.2019 - Die strafrechtlichen Sanktionen des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) sollen verschärft werden. Schwere Fälle von illegalem Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sollen künftig als Verbrechen gelten. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die Vernehmlassung bis Mitte November 2019 eröffnet.

Das BGCITES setzt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen) um. Der Bundesrat will mit der Revision des BGCITES die Strafbestimmungen verschärfen. Schwere Fälle von illegalem Handel von international geschützten Tieren und Pflanzen sollen künftig ein Verbrechen darstellen. Ein solches liegt vor, wenn die Täterschaft gewerbs-oder bandenmässig handelt oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren betroffen ist. Weiter soll der Grundtatbestand keine Übertretung mehr darstellen, sondern als Vergehen gelten. Mit diesen Verschärfungen soll der Schutz der vom CITES-Übereinkommen erfassten Tiere und Pflanzen verstärkt werden.

Informationspflicht beim Verkauf und weitere Stärkung des Vollzugs
Neu wird auch eine Informationspflicht beim Verkauf eingeführt: Personen, die öffentlich Exemplare geschützter Arten anbieten, dürfen nicht mehr anonym bleiben. Zudem müssen sie Informationen zu den angebotenen Exemplaren bereitstellen. Weiter sehen die vorgeschlagenen Änderungen die Möglichkeit von temporären Einfuhrverboten vor. Dies gilt für Tier- und Pflanzenarten, die mit CITES-Exemplaren verwechselt werden können, die in einem anderen Land national geschützt und nachweislich gefährdet sind. Damit will der Bundesrat verhindern, dass solche Exemplare aus einem anderen Land über die Schweiz in den internationalen Handel geraten.

Die geplante Änderung des BGCITES basiert auf der Motion Barrazone (15.3958) «Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz». Die Vorlage hat bei Bund, Kantonen und Gemeinden keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

Schweiz seit 1975 Vertragsstaat
Die Schweiz ist seit 1975 Vertragsstaat des CITES-Übereinkommens. Dieses enthält drei Anhänge mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, die international gehandelt werden. Dabei wird unterschieden zwischen Arten, die von der Ausrottung bedroht sind (Anhang I), Arten, die gefährdet sind (Anhang II) und Arten, die von einzelnen Vertragsparteien geschützt werden (Anhang III).


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