Öffentliche Warnung: Nicht deklarierter Senf in Sojabohnenpaste

(Letzte Änderung 19.07.2019)

Bern, 10.07.2019 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wurde via europäisches Schnellwarnsystem RASFF informiert, dass in Sojabohnenpaste nicht deklarierter Senf nachgewiesen wurde. Eine Gesundheitsgefährdung für Senf-Allergiker kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV empfiehlt betroffenen Personen, das Produkt nicht zu konsumieren.

Das betroffene Produkt wurde auch in der Schweiz verkauft. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Betroffenes Produkt:

- Sojabohnenpaste mit Gewürzen

- Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.02.2020

- Verkauft bei:

  • Attraktive 66 GmbH in 3800 Unterseen
  • Hong Kong, Lai Ho Lanz in 3600 Thun
  • Dai Thanh Trung in 4614 Hägendorf
  • Packmarkt Sabaratnam in 4500 Solothurn
  • Fleurs d’Asie Pham Sarl in 1022 Chavannes-Renens
  • Ly Thanh Sarl in 1110 Morges
  • Asia Store GmbH in 8952 Schlieren
  • Asiaway AG in 8050 Zürich
  • Asiaway AG in 6003 Luzern
  • Asiaway AG in 9008 St. Gallen
  • Asiaway AG in 8400 Winterthur
  • Sushiman Sárl in 1010 Lausanne

Das BLV empfiehlt Personen, die auf Senf allergisch reagieren, diese Sojabohnenpaste nicht zu konsumieren. Für Personen, welche nicht allergisch auf Senf reagieren, ist das Produkt unbedenklich.


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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
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