Die Pelzdeklarationsverordnung erfüllt ihre Informationsfunktion

Bern, 23.05.2018 - Die Pelzdeklarationsverordnung erfüllt ihre Informationsfunktion, kann jedoch noch verbessert werden: so das Fazit des Berichts, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 angenommen hat. Die Informationen der Lieferanten sind besser geworden, die Kundschaft weiss mehr über Pelz, auch wenn sich das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten noch nicht verändert hat.

Die Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (PDV) ist 2013 in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass die Tierart, die Herkunft des Fells und die Gewinnungsart des Fells auf den Etiketten der in der Schweiz verkauften Pelze und Pelzprodukte angegeben werden müssen. Dank der Verordnung sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser über die Produktionsbedingungen der Pelze informiert sein. Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das eine solche Gesetzgebung kennt.

Aufgrund einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Auftrag gegebenen Studie zieht der Bundesrat eine erste positive Bilanz: 82% der befragten Verkaufsstellen geben an, dass die Informationen der Lieferanten seit Inkrafttreten der Pelzdeklarationsverordnung besser geworden sind. Laut einer Mehrheit von ihnen hat sich dank der PDV der Wissensstand der Kundschaft über Pelze erhöht. Eine Verhaltensänderung konnte allerdings trotzdem noch nicht festgestellt werden. Über ein Viertel der im Rahmen dieser Evaluation befragten Verkaufsstellen haben Handelsbeziehungen gekündigt oder Produkte aus ihrem Sortiment genommen, weil Lieferanten ihnen keine korrekten oder glaubwürdigen Angaben über die Tierart, die Herkunft oder die Gewinnungsart geben konnten.

Auf dieser Grundlage schlägt der Bundesrat in seinem Bericht einige Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung vor, darunter eine Verbesserung der Kennzeichnung der Herkunft des Pelzes. Der Begriff «Echtpelz» sollte auf dem Etikett angegeben werden müssen und die Bezeichnung bestimmter Haltungsarten müsste geändert werden.

Kontrolle der Pelzdeklaration
Seit 2014 hat das BLV 235 Pelz- und Pelzproduktverkaufsstellen kontrolliert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Deklaration den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Kontrollen werden mehrheitlich in Form von Umfragen durchgeführt: Bei begründeten Anzeichen, dass eine Deklaration nicht den Bestimmungen entspricht, wird eine gezielte Überprüfung vorgenommen. In den meisten erfassten Fällen handelte es sich um kleinere administrative Verstösse.

Kein Pelzimportverbot
Der Bericht des Bundesrats erfüllt auch zwei Postulate, darunter dasjenige von Ständerätin Bruderer Wyss (14.4286) «Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern». Der Bundesrat macht geltend, dass ein Einfuhrverbot solcher Produkte nicht möglich ist, da es nicht vereinbar wäre mit den Freihandelsabkommen der Schweiz (insbesondere mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT). Es wäre zudem sehr schwierig umzusetzen, da es keine internationalen Standards gibt und Kontrollen im Ausland schwierig wären.

In Bezug auf das Postulat 14.4270 von Nationalrat Hess «Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken» kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die inländischen Ressourcen selbst bei einer höheren Produktion nicht ausreichen würden, um die nationale Nachfrage nach Pelz und Pelzprodukten zu decken. Die Nachfrage nach ausländischen Pelzen bliebe zudem hoch, denn viele dieser Tiere leben nicht in der Schweiz (Nerze, Marderhunde).


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