Öffentliche Warnung: Erneut Gesundheitsgefahr durch das Tragen von Kinderkostümen

Bern, 24.02.2017 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt erneut vor dem Tragen der unten aufgeführten Fastnachtskostüme für Kinder. Das BLV empfiehlt, diese Kostüme nicht zu verwenden. Die betroffenen Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.

Bereits vor einer Woche wurde eine Reihe von Kinderkostümen als gesundheitsgefährdend eingestuft.  Im Rahmen einer nationalen Kampagne hat der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) in Zusammenarbeit mit dem BLV zahlreiche Fastnachtskostüme für Kinder untersucht. Dabei sind nun erneut bei verschiedenen Kostümen Sicherheitsmängel festgestellt worden. Sie entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen für Spielzeug. Einige der Kostüme sind leicht entzündbar (Verbrennungsgefahr). Bei anderen Kostümen besteht durch leicht lösbare Kleinteile ein Verschluckungs- und Erstickungsrisiko.

Die Warnung vom 14. Februar wurde um folgende Produkte ergänzt:

  • Kostüm Winnie the Pooh Tigger (nur Kopfteil)
  • Kinder - Perücke freche Göre
  • Piratenkostüm Captain Jack (nur Bändel am Hut)
  • Piratenkostüm Caribbean Pirate (nur Kopfbedeckung)

Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, das Tragen der aufgeführten Kinderkostüme bzw. Kinderkostümteile zu unterlassen. Die betroffenen Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.

Details zu allen betroffenen Kostümen und den Verkaufsstellen finden sich auf der BLV-Webseite.


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