Vogelgrippe : Schweiz verlängert Schutzmassnahmen

Bern, 25.01.2017 - Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen der anhaltend tiefen Temperaturen in Nordeuropa verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis am 31. März 2017. Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten.

Das Vogelgrippevirus des Subtyps H5N8 wurde in der Schweiz das erste Mal am 4. November 2016 bei Wasservögeln nachgewiesen. Seither wurden 121 Wildvögel positiv getestet. Trotz der hohen Fallzahl bei den Wildvögeln ist das Hausgeflügel in der Schweiz bislang verschont geblieben. Die Situation in Europa bleibt jedoch sehr besorgniserregend. In vielen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ist es zu zahlreichen Krankheitsausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die tiefen Temperaturen führen bei den Wildvögeln zudem zu verstärkter Migration. Es ist deshalb nötig, weiterhin sehr wachsam zu bleiben und die angeordneten Massnahmen aufrechtzuerhalten.

Das BLV verlängert seine Schutzmassnahmen bis am 31. März 2017. Die Freilandhaltung von Geflügel, Wasser- und Laufvögeln bleibt damit weiterhin stark eingeschränkt. Um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unter allen Umständen zu vermeiden, darf Hausgeflügel nur in einem geschlossenen Stall gefüttert und getränkt werden. Dieser Bereich darf für die Vögel, die sich draussen aufhalten, nicht zugänglich sein.

Sind diese Massnahmen nicht umsetzbar, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit dichtem Dach und geschlossenen Seitenwänden untergebracht werden. Halterinnen und Halter von Hausgeflügel müssen zudem Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei ihren Tieren melden.

Nach heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.


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