Bundesrat empfiehlt Ablehnung der «Stopfleber-Initiative»

Bern, 20.11.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er will dem Anliegen der Initiantinnen und Initianten jedoch Rechnung tragen: Produkte aus der Stopfmast sollen künftig deklariert werden müssen, um Transparenz für die Konsumierenden zu schaffen. Dies will der Bundesrat in einer Verordnung regeln.

Am 28. Dezember 2023 hat die Alliance Animale Suisse die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» («Stopfleber-Initiative») eingereicht. Diese will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten. Betroffen wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. An seiner Sitzung vom 20. November 2024 hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament überwiesen. Er empfiehlt, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Mangelnde Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen

Die Zwangsernährung von Hausgeflügel, das so genannte Stopfen, ist in der Schweiz aufgrund von Tierwohlbedenken seit über 40 Jahren verboten. Die Initiative will zusätzlich die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten, wie zum Beispiel Magret oder Confit, unterbinden. Aus Tierschutzsicht erachtet der Bundesrat das Anliegen der Initiative als nachvollziehbar. Ein Importverbot ist jedoch kaum mit den internationalen Verträgen und Abkommen der Schweiz, wie dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen der Welthandelsorganisation oder dem Freihandelsabkommen mit der EU, vereinbar. Einfuhrverbote können grundsätzlich erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht zum Ziel geführt haben. Zudem würde die Annahme der Initiative den Konsum von Stopfleber in der Schweiz verunmöglichen und dadurch die Wahlfreiheit der Konsumierenden einschränken.

Mehr Transparenz dank Deklarationspflicht

Um dem Anliegen der Initiative Rechnung zu tragen und die internationalen Abkommen einzuhalten, will der Bundesrat für Produkte aus der Stopfmast eine Deklarationspflicht einführen. Die Konsumierenden sollen erkennen können, wie das Produkt hergestellt wurde. Diese Transparenz kann zu einer Sensibilisierung der Konsumierenden führen. Die Deklarationspflicht wird in einer Verordnung umgesetzt und voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten. Gleichzeitig setzt der Bundesrat weitere Kennzeichnungspflichten für die Herstellungsmethode um. So sollen tierische Erzeugnisse künftig deklariert werden müssen, wenn sie ohne Schmerzausschaltung gewonnen wurden. Dies kann zum Beispiel bei

Froschschenkeln der Fall sein. Damit erfüllt der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S.


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