Neuer Fall von Blauzungenkrankheit in der Schweiz
Bern, 29.08.2024 - In der Schweiz gibt es erstmals seit 2020 wieder einen Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8). Die Krankheit wurde von den Veterinärbehörden bei einem Rind im Kanton Waadt nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bereitet gemeinsam mit den Kantonstierärzten die notwendigen Massnahmen vor. Der erste Fall von Blauzungenkrankheit trat in der Schweiz im Oktober 2007 auf. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 8, (Serotyp 8, BTV-8) verursacht v.a. bei Schafen und Rindern Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen im Kopfbereich und Fehlgeburten. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 8 wurde am 28.08.2024 bei einem Rind im Kanton Waadt festgestellt. BTV-8 breitete sich in den Jahren nach 2000 in Europa aus und erreichte 2007 erstmals die Schweiz. Der nun gemeldete Fall im Kanton Waadt ist der erste Nachweis des Virus seit 2020. In Frankreich hat sich BTV-8 aber schon länger ausgebreitet. Für die Schweiz wird nun wieder eine Blauzungenkrankheits-Zone (BT-Zone) eingerichtet. So bleibt der Tierverkehr in der Schweiz ohne Einschränkungen möglich. Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist jedoch nur noch mit Auflagen möglich. Dies betrifft neben dem Tierverkehr auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen.
Angesichts der aktuellen Seuchensituation in Europa und speziell in Deutschland und Frankreich besteht ein sehr hohes Risiko, dass die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 in die Schweiz eingeschleppt wird.
Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände
Es gibt in der EU zugelassene Impfstoffe gegen BTV-8. Tierhaltenden können ihre Tiere in Absprache mit der Tierärztin oder dem Tierarzt impfen.Tiere vollständig vor Gnitzen zu schützen, ist kaum möglich. Mückennetze und physische Barrieren können aber die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Gnitzen die Tiere stechen und das Virus verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden und Repellentien kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Mücken im Stall und in der Umgebung der Tiere zu verringen. Zudem wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch
Institut für Virologie und Immunologie
https://www.ivi.admin.ch