Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen Antibiotikaresistenzen
Bern, 26.06.2024 - Die Zahl der antibiotikaresistenten Bakterien nimmt weltweit zu. Diese Entwicklung gefährdet zunehmend die Behandlung von Infektionen mit Antibiotika und belastet die Gesundheitssysteme, auch in der Schweiz. Um die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu verstärken, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027 im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) verabschiedet. Dieser Aktionsplan fördert die Umsetzung von Massnahmen, setzt nationale Ziele und verfolgt innovative Ansätze, um die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten.
Antibiotikaresistente Krankheitserreger kennen keine Grenzen. Deshalb erfordern Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen einen koordinierten und bereichsübergreifenden Ansatz, der Mensch, Tier und Umwelt umfasst. Dieses Prinzip verfolgt der neue One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027. Die Verantwortung für dessen Umsetzung liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Massnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.
Handlungsschwerpunkte des Aktionsplans
Der neue Aktionsplan definiert sechs Handlungsschwerpunkte und setzt konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen. Seine Umsetzung ermöglicht beispielsweise in der Humanmedizin die frühzeitige Erkennung von Resistenzen und die Unterbrechung von Übertragungsketten durch ein systematisches Screening bei der Hospitalisierung von Risikopatientinnen und -patienten, wie etwa Reisende, die im Ausland medizinisch behandelt wurden. In der Veterinärmedizin wird der Verbrauch von Antibiotika erfasst und soll künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Dazu soll ein Benchmarksystem es ermöglichen, den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen, was den sachgemässen Einsatz von Antibiotika fördern soll. Im Umweltbereich soll die Menge der Antibiotika minimiert werden, die insbesondere bei Starkregen via Abwasser in die Umwelt gelangen. Innovative Ansätze für Anreizmodelle zur vermehrten Entwicklung neuer Antibiotika und zur Bereitstellung bestimmter Substanzen auf dem Schweizer Markt sollen geprüft werden.
Behandlung von Mensch und Tier langfristig sicherstellen
Der Erfolg der Strategieumsetzung wird am Ende der Laufzeit des One Health-Aktionsplans StAR im Jahr 2027 evaluiert. Mit der laufenden Revision des Epidemiengesetzes werden zudem die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die Prävention und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen langfristig sicherzustellen.
Die Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und der Resistenzraten zeigt eine positive Entwicklung
Mit der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) verfolgt der Bundesrat seit 2016 das Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu gewährleisten. Acht Jahre später hat die Umsetzung zahlreicher Massnahmen zu einer Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs geführt. In der Humanmedizin sank der Verbrauch von, für die Entwicklung von Resistenzen besonders kritischen, «Watch»-Antibiotika zwischen 2015 und 2022 um 30 Prozent. In der Veterinärmedizin gingen im gleichen Zeitraum die Antibiotikaverschreibungen um rund 41 Prozent und der Verbrauch kritischer Antibiotika um über 77 Prozent zurück. In Bezug auf die Resistenzraten zeichnet sich eine vorläufige Stabilisierung ab. Aufgrund deutlich höherer Raten im internationalen Kontext ist jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen. Es besteht daher weiterhin Handlungsbedarf im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Resistenzen, auch in der Schweiz.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation, Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Medienstelle, Tel. 058 463 78 98 oder media@blv.admin.ch
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Kommunikation, Tel. 058 462 81 28 oder media@blw.admin.ch
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Kommunikation, Tel. 058 462 90 00 oder medien@bafu.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch