Die Kommission ist beratendes Organ des BLV in den Fragen des Bewilligungsverfahrens für serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren.
Die Kommission für Stalleinrichtungen ist nach Artikel 83 der Tierschutzverordnung beratendes Organ des BLV in den Fragen des Bewilligungsverfahrens, welches nach Artikel 7 des Tierschutzgesetzes für den Verkauf und das Anpreisen von serienmässig hergestellten Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen für Nutztiere vorgesehen ist. Sie nimmt Stellung zu den Gesuchen und Ergebnissen der praktischen Prüfungen, die das BLV ihr vorlegt. Das Sekretariat der Kommission betreibt das Zentrum für tiergerechte Haltung Wiederkäuer/Schweine des BLV.
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Letzte Änderung 07.06.2016