Ausbildung rund um die Ziegenhaltung

Wer mehr als zehn Ziegen hält, braucht einen Sachkundenachweis. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Wer seine eigenen Zicklein selber kastrieren oder enthornen will, braucht eine entsprechende Ausbildung.

Wer mehr als zehn Ziegen hält, braucht einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung. Dabei werden vom Muttertier abhängige Jungtiere nicht mitgezählt.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Tierhaltende erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Vom Sachkundenachweis befreit sind auch Landwirte, denn sie verfügen bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Nutztieren.

Den Sachkundenachweis können Organisationen verleihen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen findet sich unter „Weitere Informationen“.

Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als 10 Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.

Ausbildung für schmerzhafte Eingriffe bei Ziegen  

Tierhaltende, die ihre Jungtiere selber kastrieren oder enthornen wollen, müssen vorgängig einen entsprechenden anerkannten Kurs absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass der Eingriff fachgerecht und für das Tier möglichst schonend durchgeführt wird.

Wie geht man als Tierhalter oder Tierhalterin vor?

Zuerst müssen die Tierhaltenden mit dem Bestandestierarzt eine Tierarzneimittel-Vereinbarung abschliessen. Danach absolvieren sie einen halbtägigen theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Eine Liste unter „Weitere Informationen“ gibt Auskunft über die anerkannten Kurse. Der praktische Teil des Kurses wird auf dem eigenen Hof durchgeführt. Die Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht des Bestandestierarztes. Wenn der Tierarzt/die Tierärztin der Meinung ist, dass die Tierhaltenden den Eingriff selbständig korrekt ausführen können, erfolgt die Anmeldung zur Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten. Diese geschieht im Rahmen einer amtlichen Kontrolle.

Inhalt des Theoriekurses 

Der Kurs beinhaltet das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung der Kastration bzw. Enthornung. Die Lehrkräfte müssen über ein tierärztliches Diplom verfügen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.02.2020

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